Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie einen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.
Für Opfer von sexualisierter Gewalt / eines Sexualdeliktes besteht die Möglichkeit, beim Gericht eine kostenlose Psychosoziale Prozessbegleitung zu beantragen.
Die sogenannte Beiordnung
wird durch das Gericht entschieden.
Im RückHalt-Team gibt es zwei zertifizierte und für den Landgerichtsbezirk Aachen anerkannte Psychosoziale Prozessbegleiterinnen. Sie begleiten betroffene Jugendliche und Erwachsene z.B. zur Anzeigenerstattung bei der Polizei und in einem späteren Gerichtsprozess. Sie stehen Ihnen zur Seite und sind offen für alle Fragen z.B. zum Ablauf bei der Polizei und im Gericht.
Wir informieren Sie gerne über die Einzelheiten. ....
Nina Körner und Claudia Brötsch sind vom Land NRW anerkannte und zertifizierte Psychosoziale Prozessbegleiterinnen bei RückHalt e.V.
Sie unterstützen und begleiten Betroffene von Sexualstraftaten z.B. zur Anzeigenerstattung bei der Polizei und im Gerichtsprozess.
Die
RückHalt-Mitarbeiterinnen für Psychosoziale Prozessbegleitung sind aktive
Mitglieder im Aachener Verbund Psychosoziale Prozessbegleitung.
Hier informiert das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich über Psychosoziale Prozessbegleitung und führt eine Liste aller anerkannten Prozessbegleiter/innen in NRW:
» https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/index.php